IFS Food · Abweichungen · Corrective Actions

Abweichungsmanagement nach IFS Food 8: Was Dienstleister wissen müssen

IFS Food 8 stellt klare Anforderungen an den Umgang mit Abweichungen in Schädlingsbekämpfung und Hygienekontrolle. Wer diese nicht strukturiert dokumentiert, riskiert Major Non-Conformities beim Audit.

Was versteht IFS Food unter einer Abweichung?

Eine Abweichung (Non-Conformity) liegt vor, wenn eine festgelegte Anforderung nicht erfüllt wird. Das kann ein fehlendes Monitoringprotokoll sein, ein Schädlingsfund ohne dokumentierte Maßnahme, ein abgelaufenes Produkt oder eine nicht durchgeführte Prüfung.

IFS Food 8 unterscheidet drei Schweregrade, die direkt auf das Gesamtergebnis des Audits einzahlen:

Minor (KO-frei)

Geringe Abweichung ohne unmittelbares Risiko. Dokumentation und Maßnahmenplan erforderlich. Wertung: Punktabzug.

Major

Erhebliche Nichterfüllung mit potenziellem Risiko. Korrekturmaßnahme mit Nachweis zwingend. Wertung: Starker Punktabzug.

KO (Critical)

Schwerwiegende Verletzung zentraler Anforderungen. Führt direkt zum Nicht-Bestehen des Audits. Sofortmaßnahme erforderlich.

Was muss dokumentiert werden?

IFS Food 8 (Kapitel 5.11) fordert für jede Abweichung eine nachvollziehbare Dokumentation:

  • Beschreibung der Abweichung (Was wurde festgestellt?)
  • Datum und Ort der Feststellung
  • Verantwortliche Person (mit nachweisbarer Identität)
  • Unmittelbare Korrektur (Sofortmaßnahme)
  • Ursachenanalyse (Root Cause)
  • Korrekturmaßnahme zur Wiederholung verhindern
  • Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme
  • Freigabe durch autorisierten Verantwortlichen

Der Corrective Action Workflow

1

Abweichung erfassen

Beschreibung, Schweregrad, Datum, Ort, verantwortliche Person

2

Sofortmaßnahme dokumentieren

Was wurde unmittelbar getan? Mit Zeitstempel und Ausführendem

3

Ursache analysieren

Root Cause: Warum ist die Abweichung entstanden?

4

Korrekturmaßnahme festlegen

Fälligkeit, Verantwortlicher, Maßnahme zur Wiederholung verhindern

5

Wirksamkeit prüfen

Follow-up: Wurde die Maßnahme umgesetzt? Hat sie gewirkt?

6

Freigabe & Archivierung

Freigabe durch autorisierten Manager, revisionssichere Speicherung

Schädlingsbekämpfung und IFS: Besonderheiten

Für Schädlingsbekämpfungsdienstleister ergibt sich eine Besonderheit: Das IFS prüft nicht nur den Betrieb selbst, sondern auch die Qualität der externen Dienstleister. Das bedeutet: Auch als Schädlingsbekämpfer müssen Sie IFS-konforme Dokumentation liefern können.

Monitoringpläne mit Stationskarte und Intervallnachweis

Befunddokumentation mit Nachweisfoto

Einsatz von Bioziden mit Zulassungsnummer und Mengenangabe

Techniker-Qualifikationsnachweis (Sachkundenachweis)

Korrektive Maßnahmen bei Befund mit Folgekontrolle

Abweichungsmanagement in PestDeskPro

PestDeskPro erzwingt vollständige Abweichungsdokumentation: Ohne Begründung kein Abschluss. Bei Major/Critical: automatische Korrekturmaßnahme-Pflicht. Alle Einträge sind revisionssicher und exportierbar.