Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schädlingsbekämpfungsunternehmen · Stand: Juni 2026 · Version 3.2
Die nachfolgenden Begriffe haben in diesem Vertrag und in allen zugehörigen Anhängen die angegebene Bedeutung:
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Plattform | Die cloudbasierte SaaS-Anwendung „PestDeskPro" in ihrer jeweils aktuellen Version, einschließlich aller Module, APIs und mobilen Clients, betrieben vom Anbieter. |
| Kundendaten | Alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen oder durch Nutzung generieren, einschließlich Protokolle, Fotos, Befunde und Einsatzdokumentationen. |
| Personenbezogene Daten | Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO. |
| Verfügbarkeit | Die technische Erreichbarkeit der Kernfunktionen der Plattform (Protokollerfassung, Authentifizierung, Datenzugriff) am Eingangspunkt des Produktionssystems, gemessen durch serverseitige Systeme des Anbieters. |
| Ausfallzeit | Zeitraum vollständiger Nichterreichbarkeit der Kernfunktionen. Geplante Wartungsfenster, CDN-Störungen, regionale Netzwerkprobleme, Ausfälle von Cloud-Infrastruktur Dritter sowie Cyberangriffe gelten nicht als Ausfallzeit. |
| Wartungsfenster | Geplante Zeiträume für Systemarbeiten, bevorzugt Montag–Freitag 22:00–06:00 Uhr MEZ, nach Möglichkeit mit 24 Stunden Vorabankündigung. |
| Kardinalpflicht | Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (insb. Datenverfügbarkeit, Authentifizierung, Protokollspeicherung). |
| Sicherheitsvorfall | Jedes bestätigte oder begründet vermutete Ereignis, das zur unbefugten Offenlegung, unbefugtem Zugriff auf, Verlust oder Vernichtung von Kundendaten oder personenbezogenen Daten geführt hat oder geführt haben könnte, und das nach Art. 33 DSGVO meldepflichtig ist oder sein könnte. |
| Nutzer | Natürliche Personen (Mitarbeitende des Kunden), die durch den Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurden. |
| Kernfunktionen | Die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Plattform zwingend erforderlichen Funktionen, insbesondere Protokollerstellung, Datenspeicherung, Authentifizierung, Benutzerverwaltung und Exportfunktionen. |
Phase A — Testzugang (Trial)
Phase B — Kostenpflichtiger Account
→ Diese AGB (§§ 1–15) gelten vollumfänglich
Durch Erstellung eines Accounts (Trial oder Paid) stimmt der Nutzer diesen Bedingungen zu. Die Zustimmung wird mit Timestamp und IP-Adresse protokolliert. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der IP-Adresse ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an IT-Sicherheit, Missbrauchsabwehr sowie Nachweisbarkeit des Vertragsschlusses). Die Speicherung erfolgt ausschließlich in sicherheitsrelevanten Log-Systemen und wird strikt von sonstigen Nutzungsdaten getrennt verarbeitet. Eine Zusammenführung mit Nutzerprofilen zu Marketing- oder Trackingzwecken findet nicht statt. Die IP-Adresse wird nach Ablauf von 90 Tagen gelöscht, sofern keine laufende Rechtsstreitigkeit oder behördliche Anforderung eine längere Speicherung erfordert.
Dokumentenhierarchie (Konfliktlösung)
Im Falle von Widersprüchen zwischen vertraglichen Dokumenten gilt folgende abschließende Rangfolge (Lex Specialis):
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Anbieter
[Ihr Firmenname]
[Adresse]
[HRB-Nummer]
Vertreten durch: [Geschäftsführer]
nachfolgend „PestDeskPro" oder „Anbieter"
Kunde
[Firmenname des Kunden]
[Adresse]
[HRB / USt-IdNr.]
Zulassungsnummer Biozide (sofern anwendbar): [Zulassungsnr.]
Vertreten durch: [Ansprechpartner]
nachfolgend „Kunde"
Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verbrauchern steht PestDeskPro nicht zur Verfügung.
PestDeskPro stellt dem Kunden Zugang zu einer cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung. Die Plattform unterstützt folgende Prozesse:
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % auf Monatsbasis an. Diese Zusage ist kein Garantieversprechen im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB, sondern eine vertragliche Zielgröße, bei deren Unterschreitung die nachfolgend geregelten Rechtsfolgen eingreifen. Ausgenommen sind:
Die Verfügbarkeit wird auf Monatsbasis gemessen. Die Messung erfolgt auf Basis serverseitiger Monitoring-Systeme des Anbieters am Eingangspunkt der Plattform; kundenseitige Messwerte begründen keinen abweichenden Nachweis.
Als „Ausfallzeit" gilt die vollständige Nichtverfügbarkeit der Kernfunktionen der Plattform (Protokollerfassung, Datenzugriff, Authentifizierung) aus dem extern erreichbaren Produktionssystem. Leistungsdegradierung (verlangsamte Antwortzeiten) sowie teilweise Funktionseinschränkungen einzelner Module, CDN-Verzögerungen oder regionale Netzwerkprobleme gelten nicht als Ausfallzeit. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die überwiegend im Verantwortungsbereich externer Infrastrukturprovider liegen (z.B. AWS, Azure), DNS- oder ISP-Ausfälle sowie Cyberangriffe gelten ebenfalls nicht als Ausfallzeit — es sei denn, der Anbieter hat durch das Unterlassen zumutbarer Redundanzmaßnahmen wesentlich dazu beigetragen.
Wartungsfenster werden bevorzugt nachts (22:00–06:00 Uhr MEZ) durchgeführt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass behördlich geforderte Dokumentations- und Nachweispflichten (z.B. Biozid-Einsatzprotokolle) rechtzeitig vor etwaigen Wartungsfenstern abgeschlossen oder lokal gesichert werden sollten.
SLA-Rechtsfolge: Unterschreitet die gemessene Verfügbarkeit im Monatsmittel 98 %, erhält der Kunde auf schriftliche Anfrage eine anteilige Gutschrift der monatlichen Netto-Gebühr (pro rata temporis bezogen auf die dokumentierte Ausfallzeit). Bei Unterschreitung des 98%-Wertes in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten steht dem Kunden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu. Die Geltendmachung einer SLA-Gutschrift begründet keinen weitergehenden Schadensersatzanspruch, soweit § 5 nicht abbedungen ist.
Kritische Kernfunktionen: Für die in § 0 definierten Kernfunktionen (insbesondere Protokollerstellung und Datenspeicherung) gilt eine erhöhte Verfügbarkeitszielgröße von 99 % auf Monatsbasis. Die Abgrenzung zwischen Kernfunktionen und sonstigen Modulen richtet sich nach der Definition in § 0. Bei Unterschreitung dieser erhöhten Zielgröße gelten die SLA-Rechtsfolgen dieses Absatzes entsprechend.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform ein.
Dem Kunden ist untersagt:
Der Kunde verpflichtet sich:
Das geistige Eigentum an der Software verbleibt vollständig beim Anbieter. Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden.
Die Haftung des Anbieters richtet sich nach folgendem 3-stufigen Haftungsregime:
Stufe 1 — Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stufe 2 — Kardinalpflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere: (1) Bereitstellung der Plattform im vertragsgemäßen Umfang (Kernfunktionen gemäß § 0), (2) Schutz der Kundendaten vor Verlust durch vom Anbieter zu vertretende Umstände, (3) Bereitstellung funktionsfähiger Authentifizierungs- und Zugriffssysteme. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf den vom Kunden im laufenden Vertragsjahr gezahlten Netto-Jahresbetrag — soweit gesetzlich zulässig.
Stufe 3 — Einfache Fahrlässigkeit (Nicht-Kardinalpflichten):
Unberührt bleiben stets:
6.1 Keine Fachberatung, kein Sachkundenachweis
PestDeskPro ist ausschließlich eine Dokumentations- und Verwaltungssoftware. Sie ersetzt in keinem Fall die sachkundige Fachberatung durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer. Die Nutzung der Plattform befreit den Kunden nicht von der Pflicht, über die nach § 3 ChemVerbotsV und der Biozid-Sachkunderichtlinie erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen zu verfügen.
6.2 Keine Haftung für Bekämpfungserfolg
Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass durch die Nutzung der Plattform ein bestimmter Bekämpfungserfolg erzielt, ein Befall beseitigt oder eine Befallssituation korrekt eingestuft wird. Die Interpretation von Monitoring-Daten, Fallenauswertungen und die Ableitung von Bekämpfungsmaßnahmen obliegt ausschließlich dem fachkundigen Personal des Kunden.
6.3 Keine Haftung für Biozideinsatz und regulatorische Konformität
6.4 Keine Haftung für Audit- und Zertifizierungsergebnisse
6.5 Keine Haftung bei behördlichen Kontrollen
Stellt eine Behörde (Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsicht o.ä.) bei einer Kontrolle Mängel in der Dokumentation des Kunden fest, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Bußgelder, Betriebsschließungen oder sonstige behördliche Maßnahmen — auch dann nicht, wenn die beanstandeten Dokumente mit PestDeskPro erstellt wurden — soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Mängel, die nachweislich auf einem vom Anbieter zu vertretenden technischen Fehler der Plattform beruhen (z.B. fehlerhafte Pflichtfelder, falsche Berichtsgenerierung) und zugleich eine Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von § 5 darstellen; Mängel, die auf inhaltlich fehlerhafter Dateneingabe oder -nutzung durch den Kunden beruhen, sind nicht erfasst. Die Plattform übernimmt keine rechtliche Gewähr für die behördliche Anerkennung der erstellten Dokumente; die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Eignung der Dokumente für behördliche Nachweiszwecke liegt im Übrigen in der alleinigen Verantwortung des Kunden als Fachunternehmen.
6.6 Schadensersatzpflicht des Kunden
Verursacht der Kunde durch missbräuchliche oder gesetzeswidrige Nutzung der Plattform einen Schaden beim Anbieter oder bei Dritten (z.B. durch das Einstellen falscher Biozid-Anwendungsdaten, die Dritte irreführen), stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
6.7 Innenverhältnis-Klarstellung
Die in diesem § 6 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Anbieter und Kunde und berühren keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche Dritter.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. § 7 geht § 5 und § 6 vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
7.1 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Es wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgeschlossen. Dieser AVV ist Bestandteil dieses Vertrages und in Anhang A beigefügt.
7.2 Kategorien verarbeiteter Daten
Im Rahmen der Nutzung von PestDeskPro werden insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet:
7.3 Rechtsgrundlage und Zweckbindung
7.4 Hosting und Datenlokalisierung
7.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Anbieter implementiert geeignete TOMs gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere:
Die vollständigen TOMs sind in Anhang B zu diesem Vertrag dokumentiert.
7.6 Verantwortlichkeit
Der Kunde bleibt Verantwortlicher (Controller) im Sinne der DSGVO. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Processor). Der Kunde versichert, dass er als Verantwortlicher berechtigt ist, die in die Plattform eingegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Mitarbeiterdaten, Kundendaten) zu verarbeiten, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage beim Kunden resultieren.
7.7 Datenpannen, Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten
Ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn Kundendaten oder personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert, vernichtet oder entwendet wurden und eine meldepflichtige Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO vorliegt oder begründet vermutet wird.
Im Fall eines solchen Sicherheitsvorfalls informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, unter Angabe der Art des Vorfalls, der betroffenen Datenkategorien und der eingeleiteten Maßnahmen, um dem Kunden die Erfüllung seiner eigenen Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde zu ermöglichen. Bloße technische Störungen ohne Datenschutzrelevanz begründen keine Meldepflicht im Sinne dieser Klausel.
Der Anbieter führt regelmäßige automatisierte Datensicherungen durch (tägliche Backups, Aufbewahrung mind. 14 Tage). Der Kunde ist dennoch selbst dafür verantwortlich, regelmäßig eigene Datensicherungen und Exporte durchzuführen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung verlorener Daten besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden des Anbieters.
Der Kunde ist als Verwender von Biozidprodukten und Betreiber von HACCP-Systemen verpflichtet, bestimmte Nachweise für gesetzlich definierte Zeiträume aufzubewahren. Aus Transparenzgründen informiert der Anbieter über folgende gesetzliche Mindestfristen:
| Dokumententyp | Rechtsgrundlage | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|---|
| Biozid-Anwendungsprotokoll (professionell) | § 15 BiozidG, Art. 69 BiozidV EU 528/2012 | mind. 5 Jahre |
| HACCP-Aufzeichnungen | VO (EG) 852/2004, Art. 5 | mind. 3 Jahre (abhängig von MHD) |
| Schädlingsbekämpfungsnachweise (Lebensmittelbereich) | IFS Food, BRC, Einzelhandel-Anforderungen | mind. 3–5 Jahre (auditspezifisch) |
| Rechnungen und Verträge | § 147 AO, § 257 HGB | 10 Jahre |
| Gefährdungsbeurteilungen (Biozide) | § 6 GefStoffV, TRGS 523 | Aktuell halten, min. Vertragslaufzeit |
Haftungshinweis: PestDeskPro übernimmt keine Haftung dafür, dass die auf der Plattform gespeicherten Daten nach Vertragsende noch verfügbar sind. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Datenexport vor Vertragsende eigenverantwortlich.
Der Anbieter stellt folgende Support-Leistungen zur Verfügung:
Support umfasst ausschließlich technische Fragen zur Plattform. Keine Rechts-, Steuer-, biozidrechtliche oder Auditberatung.
Die Plattform ist für den normalen betrieblichen Einsatz durch Schädlingsbekämpfungsunternehmen ausgelegt. Folgende Verhaltensweisen gelten als Missbrauch und können zur sofortigen Sperrung des Accounts ohne Haftung des Anbieters führen:
Die Bewertung eines Missbrauchs erfolgt nach objektiven, nachvollziehbaren technischen Parametern, systemseitig definierten technischen Limits sowie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Nutzung vergleichbarer Kundengruppen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Fair-Use-Richtlinie nach vorheriger Abmahnung (außer bei gravierenden Verstößen) technische Nutzungsgrenzen einzuführen oder den Account zu sperren. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht bei vorsätzlichem Missbrauch.
Transparenzpflicht bei Sperrung: Der Anbieter informiert den Kunden über eine Nutzungseinschränkung oder Account-Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe, soweit dies keine berechtigten Sicherheitsinteressen des Anbieters beeinträchtigt. Die Information erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Einleitung der Maßnahme.
Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preismodell des Anbieters.
Nach Kündigung:
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Änderungen gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Auf das Widerspruchsrecht sowie das Kündigungsrecht wird im Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Bei wesentlichen Änderungen, die den Leistungsumfang oder die Haftung betreffen, wird zusätzlich eine aktive Bestätigung erbeten.
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind (Force Majeure). Als höhere Gewalt gelten ausschließlich Ereignisse, die objektiv unvorhersehbar und durch zumutbare Vorsorgemaßnahmen nicht abwendbar waren, insbesondere:
Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren und den Normalbetrieb wiederherzustellen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ihr Firmensitz / Stadt], soweit der Kunde Kaufmann ist. Dies gilt nur, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere nicht gegenüber Verbrauchern oder in Fällen zwingender internationaler Zuständigkeitsregelungen (z.B. Art. 7 EuGVVO).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) gilt als ausreichend, sofern beide Parteien der Änderung ausdrücklich zugestimmt haben.
Durch Registrierung und Nutzung der Plattform PestDeskPro erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB sowie dem beigefügten AVV (Anhang A). Bei schriftlichem Vertragsabschluss:
[Ort, Datum] — Anbieter (PestDeskPro)
[Ort, Datum] — Kunde
PestDeskPro · SaaS-Nutzungsvertrag mit Biozidrecht-Klauseln · Version 3.2 · Stand Juni 2026
Dieser Entwurf ist vor dem Einsatz mit Kunden anwaltlich zu prüfen. Enthält branchenspezifische Klauseln für das Schädlingsbekämpfungsgewerbe.