Nutzungsvertrag für die SaaS-Plattform PestDeskPro

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schädlingsbekämpfungsunternehmen · Stand: Juni 2026 · Version 3.2

§ 0 Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Begriffe haben in diesem Vertrag und in allen zugehörigen Anhängen die angegebene Bedeutung:

BegriffDefinition
PlattformDie cloudbasierte SaaS-Anwendung „PestDeskPro" in ihrer jeweils aktuellen Version, einschließlich aller Module, APIs und mobilen Clients, betrieben vom Anbieter.
KundendatenAlle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen oder durch Nutzung generieren, einschließlich Protokolle, Fotos, Befunde und Einsatzdokumentationen.
Personenbezogene DatenInformationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
VerfügbarkeitDie technische Erreichbarkeit der Kernfunktionen der Plattform (Protokollerfassung, Authentifizierung, Datenzugriff) am Eingangspunkt des Produktionssystems, gemessen durch serverseitige Systeme des Anbieters.
AusfallzeitZeitraum vollständiger Nichterreichbarkeit der Kernfunktionen. Geplante Wartungsfenster, CDN-Störungen, regionale Netzwerkprobleme, Ausfälle von Cloud-Infrastruktur Dritter sowie Cyberangriffe gelten nicht als Ausfallzeit.
WartungsfensterGeplante Zeiträume für Systemarbeiten, bevorzugt Montag–Freitag 22:00–06:00 Uhr MEZ, nach Möglichkeit mit 24 Stunden Vorabankündigung.
KardinalpflichtVertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (insb. Datenverfügbarkeit, Authentifizierung, Protokollspeicherung).
SicherheitsvorfallJedes bestätigte oder begründet vermutete Ereignis, das zur unbefugten Offenlegung, unbefugtem Zugriff auf, Verlust oder Vernichtung von Kundendaten oder personenbezogenen Daten geführt hat oder geführt haben könnte, und das nach Art. 33 DSGVO meldepflichtig ist oder sein könnte.
NutzerNatürliche Personen (Mitarbeitende des Kunden), die durch den Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurden.
KernfunktionenDie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Plattform zwingend erforderlichen Funktionen, insbesondere Protokollerstellung, Datenspeicherung, Authentifizierung, Benutzerverwaltung und Exportfunktionen.

Vertragsstruktur im Überblick

Phase A — Testzugang (Trial)

  • ✓ Kostenlos, 30 Tage
  • ✓ Begrenzte Funktionen
  • ✗ Keine SLA, kein Support
  • ✗ Keine SLA / keine Verfügbarkeitsgarantie
  • ✗ Datenlöschung jederzeit möglich
  • ✗ Volle Haftungsfreistellung
  • ✓ Datenlöschung nach 45 Tagen
→ Testphasen-Bedingungen lesen

Phase B — Kostenpflichtiger Account

  • ✓ Voller Funktionsumfang
  • ✓ 98% Verfügbarkeits-SLA
  • ✓ E-Mail-Support (1–2 Werktage)
  • ✓ AVV & DSGVO-Dokumentation
  • ✓ Produktiver Einsatz möglich
  • ✓ 30 Tage Datenexport nach Kündigung

→ Diese AGB (§§ 1–15) gelten vollumfänglich

Durch Erstellung eines Accounts (Trial oder Paid) stimmt der Nutzer diesen Bedingungen zu. Die Zustimmung wird mit Timestamp und IP-Adresse protokolliert. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der IP-Adresse ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an IT-Sicherheit, Missbrauchsabwehr sowie Nachweisbarkeit des Vertragsschlusses). Die Speicherung erfolgt ausschließlich in sicherheitsrelevanten Log-Systemen und wird strikt von sonstigen Nutzungsdaten getrennt verarbeitet. Eine Zusammenführung mit Nutzerprofilen zu Marketing- oder Trackingzwecken findet nicht statt. Die IP-Adresse wird nach Ablauf von 90 Tagen gelöscht, sofern keine laufende Rechtsstreitigkeit oder behördliche Anforderung eine längere Speicherung erfordert.

Dokumentenhierarchie (Konfliktlösung)

Im Falle von Widersprüchen zwischen vertraglichen Dokumenten gilt folgende abschließende Rangfolge (Lex Specialis):

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — ausschließlich für datenschutzrechtliche Verarbeitungsvorgänge gemäß Art. 28 DSGVO; leistungs- und haftungsrechtliche Fragen richten sich nach diesen AGB
  2. § 7 Datenschutz (diese AGB) — geht § 5 und § 6 vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind
  3. § 6 Branchenspezifische Haftung — geht § 5 vor, soweit keine personenbezogenen Daten betroffen sind
  4. § 5 Allgemeine Haftung — gilt subsidiär für alle übrigen Schadensfälle
  5. SLA / sonstige Dokumente — gelten ergänzend, dürfen diese AGB nicht einschränken

§ 1 Vertragsparteien

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Anbieter

[Ihr Firmenname]
[Adresse]
[HRB-Nummer]
Vertreten durch: [Geschäftsführer]

nachfolgend „PestDeskPro" oder „Anbieter"

Kunde

[Firmenname des Kunden]
[Adresse]
[HRB / USt-IdNr.]
Zulassungsnummer Biozide (sofern anwendbar): [Zulassungsnr.]
Vertreten durch: [Ansprechpartner]

nachfolgend „Kunde"

Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verbrauchern steht PestDeskPro nicht zur Verfügung.

§ 2 Leistungsgegenstand

PestDeskPro stellt dem Kunden Zugang zu einer cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung. Die Plattform unterstützt folgende Prozesse:

  • Digitale Erfassung und Verwaltung von Service-Protokollen und Befallsnachweisen
  • Dokumentation von Monitoring-Stationen, Fallen und Schädlingskontrollen (inkl. Biozideinsatz)
  • Qualitätssicherung, Checklisten und interne Auditprozesse (HACCP, IFS, BRC, TRGS 523) — die Nennung dieser Standards stellt keine Zusicherung einer Konformität oder Zertifizierungsfähigkeit dar
  • Nachweisführung gemäß Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und nationalem Biozidrecht
  • Automatisierte Berichterstellung und PDF-Export
  • Benutzerverwaltung mit Rollen und Berechtigungen
  • Mobile Nutzung über iOS/Android-Geräte
  • Optional: IoT-Sensoranbindung, KI-gestützte Analysen, Kundenportal
Wichtiger Hinweis: PestDeskPro unterstützt und vereinfacht Dokumentations- und Nachweisprozesse im Schädlingsbekämpfungsgewerbe. Die Plattform stellt keine zertifizierte Compliance-Lösung dar und übernimmt keine Rechts- oder Compliance-Beratung. Sie garantiert nicht das Bestehen von Audits (HACCP, IFS, BRC, TRGS o.ä.) oder die Zulässigkeit konkreter Bekämpfungsmaßnahmen. Die alleinige Nutzung der Plattform erfüllt nicht automatisch gesetzliche Aufzeichnungs- oder Dokumentationspflichten — die inhaltliche Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und rechtliche Verlässlichkeit der erstellten Reports und Nachweise liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden als Fachunternehmen. Die fachliche Verantwortung für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und die Einhaltung der Biozidvorschriften verbleibt ausschließlich beim Kunden.

§ 3 Verfügbarkeit und Service Level

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % auf Monatsbasis an. Diese Zusage ist kein Garantieversprechen im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB, sondern eine vertragliche Zielgröße, bei deren Unterschreitung die nachfolgend geregelten Rechtsfolgen eingreifen. Ausgenommen sind:

  • Geplante Wartungsarbeiten (nach Möglichkeit mit 24h Vorankündigung)
  • Ausfälle externer Infrastruktur (z.B. Cloud-, CDN- oder DNS-Dienste), soweit diese nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen und keine zumutbaren Ersatz- oder Redundanzmaßnahmen unterlassen wurden
  • Störungen durch fehlerhafte Nutzung seitens des Kunden

Die Verfügbarkeit wird auf Monatsbasis gemessen. Die Messung erfolgt auf Basis serverseitiger Monitoring-Systeme des Anbieters am Eingangspunkt der Plattform; kundenseitige Messwerte begründen keinen abweichenden Nachweis.

Als „Ausfallzeit" gilt die vollständige Nichtverfügbarkeit der Kernfunktionen der Plattform (Protokollerfassung, Datenzugriff, Authentifizierung) aus dem extern erreichbaren Produktionssystem. Leistungsdegradierung (verlangsamte Antwortzeiten) sowie teilweise Funktionseinschränkungen einzelner Module, CDN-Verzögerungen oder regionale Netzwerkprobleme gelten nicht als Ausfallzeit. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die überwiegend im Verantwortungsbereich externer Infrastrukturprovider liegen (z.B. AWS, Azure), DNS- oder ISP-Ausfälle sowie Cyberangriffe gelten ebenfalls nicht als Ausfallzeit — es sei denn, der Anbieter hat durch das Unterlassen zumutbarer Redundanzmaßnahmen wesentlich dazu beigetragen.

Wartungsfenster werden bevorzugt nachts (22:00–06:00 Uhr MEZ) durchgeführt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass behördlich geforderte Dokumentations- und Nachweispflichten (z.B. Biozid-Einsatzprotokolle) rechtzeitig vor etwaigen Wartungsfenstern abgeschlossen oder lokal gesichert werden sollten.

SLA-Rechtsfolge: Unterschreitet die gemessene Verfügbarkeit im Monatsmittel 98 %, erhält der Kunde auf schriftliche Anfrage eine anteilige Gutschrift der monatlichen Netto-Gebühr (pro rata temporis bezogen auf die dokumentierte Ausfallzeit). Bei Unterschreitung des 98%-Wertes in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten steht dem Kunden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu. Die Geltendmachung einer SLA-Gutschrift begründet keinen weitergehenden Schadensersatzanspruch, soweit § 5 nicht abbedungen ist.

Kritische Kernfunktionen: Für die in § 0 definierten Kernfunktionen (insbesondere Protokollerstellung und Datenspeicherung) gilt eine erhöhte Verfügbarkeitszielgröße von 99 % auf Monatsbasis. Die Abgrenzung zwischen Kernfunktionen und sonstigen Modulen richtet sich nach der Definition in § 0. Bei Unterschreitung dieser erhöhten Zielgröße gelten die SLA-Rechtsfolgen dieses Absatzes entsprechend.

§ 4 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform ein.

Dem Kunden ist untersagt:

  • Die Software zu vervielfältigen, zu verkaufen oder Dritten zu überlassen
  • Reverse Engineering oder Dekompilierung der Software
  • Zugangsdaten an Unbefugte weiterzugeben
  • Die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Alle eingegebenen Daten (Befunde, Maßnahmen, Produkte) vollständig und wahrheitsgemäß zu erfassen
  • Die Nutzenden (Techniker, Disponenten) ausreichend zu schulen und über datenschutzrechtliche Pflichten zu informieren
  • Sicherheitslücken oder Missbrauchsverdacht unverzüglich dem Anbieter zu melden
  • Gültige behördliche Zulassungen für den Einsatz von Biozidprodukten vor Nutzung des entsprechenden Moduls nachzuweisen

Das geistige Eigentum an der Software verbleibt vollständig beim Anbieter. Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden.

§ 5 Haftungsbeschränkung (Allgemein)

Die Haftung des Anbieters richtet sich nach folgendem 3-stufigen Haftungsregime:

Stufe 1 — Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stufe 2 — Kardinalpflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit:

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere: (1) Bereitstellung der Plattform im vertragsgemäßen Umfang (Kernfunktionen gemäß § 0), (2) Schutz der Kundendaten vor Verlust durch vom Anbieter zu vertretende Umstände, (3) Bereitstellung funktionsfähiger Authentifizierungs- und Zugriffssysteme. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf den vom Kunden im laufenden Vertragsjahr gezahlten Netto-Jahresbetrag — soweit gesetzlich zulässig.

Stufe 3 — Einfache Fahrlässigkeit (Nicht-Kardinalpflichten):

  • Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, automatisch zu prüfen, ob eingegebene Daten fachlich korrekt, behördlich konform oder vollständig sind. Datenverluste durch fehlerhafte Kundeneingaben, Geräteausfälle oder kundenseitige Handlungen sind von der Haftung ausgeschlossen.

Unberührt bleiben stets:

  • Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Arglistiges Verschweigen von Mängeln (§ 444 BGB analog)
  • Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

§ 6 Branchenspezifische Haftungsausschlüsse — Schädlingsbekämpfung

Besondere Regelung für das Schädlingsbekämpfungsgewerbe — Diese Klauseln sind auf die regulatorischen Besonderheiten der Branche (Biozidrecht, HACCP, IFS, behördliche Nachweispflichten) zugeschnitten. Die Regelungen in § 6 gehen § 5 im jeweiligen Anwendungsbereich vor.

6.1 Keine Fachberatung, kein Sachkundenachweis

PestDeskPro ist ausschließlich eine Dokumentations- und Verwaltungssoftware. Sie ersetzt in keinem Fall die sachkundige Fachberatung durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer. Die Nutzung der Plattform befreit den Kunden nicht von der Pflicht, über die nach § 3 ChemVerbotsV und der Biozid-Sachkunderichtlinie erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen zu verfügen.

6.2 Keine Haftung für Bekämpfungserfolg

Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass durch die Nutzung der Plattform ein bestimmter Bekämpfungserfolg erzielt, ein Befall beseitigt oder eine Befallssituation korrekt eingestuft wird. Die Interpretation von Monitoring-Daten, Fallenauswertungen und die Ableitung von Bekämpfungsmaßnahmen obliegt ausschließlich dem fachkundigen Personal des Kunden.

6.3 Keine Haftung für Biozideinsatz und regulatorische Konformität

  • Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem Einsatz von Biozidprodukten entstehen, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig davon, ob dieser in der Plattform dokumentiert wurde.
  • Die Pflicht zur Einhaltung der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, der TRGS 523 sowie nationaler Biozidgesetze (Biozidgesetz — BiozidG) liegt ausschließlich beim Kunden.
  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, automatisch zu prüfen, ob dokumentierte Biozidprodukte zum Zeitpunkt des Einsatzes behördlich zugelassen waren oder ob behördliche Meldepflichten erfüllt wurden. Diese Prüfung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
  • Der Anbieter haftet nicht für behördliche Sanktionen, Bußgelder, Auflagen oder Betriebsunterbrechungen, die sich aus einer nicht regelkonformen Biozidanwendung des Kunden ergeben, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.

6.4 Keine Haftung für Audit- und Zertifizierungsergebnisse

  • PestDeskPro unterstützt die Vorbereitung auf Audits nach HACCP, IFS Food, BRC Global Standard, AIB, QS und vergleichbaren Standards. Der Anbieter garantiert jedoch nicht das Bestehen eines Audits oder die Erlangung/Aufrechterhaltung einer Zertifizierung. Die Plattform stellt keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 434 BGB und keine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich Auditfähigkeit, Zertifizierungskonformität oder behördlicher Anerkennung dar.
  • Schäden, die aus dem Nichtbestehen eines Audits, dem Verlust einer Zertifizierung oder behördlichen Auflagen entstehen, sind von der Haftung des Anbieters ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat die fehlerhafte Dokumentation vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der in der Plattform hinterlegten Compliance-Anforderungen und Checklisten. Der Kunde ist verpflichtet, diese regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu prüfen.

6.5 Keine Haftung bei behördlichen Kontrollen

Stellt eine Behörde (Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsicht o.ä.) bei einer Kontrolle Mängel in der Dokumentation des Kunden fest, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Bußgelder, Betriebsschließungen oder sonstige behördliche Maßnahmen — auch dann nicht, wenn die beanstandeten Dokumente mit PestDeskPro erstellt wurden — soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Mängel, die nachweislich auf einem vom Anbieter zu vertretenden technischen Fehler der Plattform beruhen (z.B. fehlerhafte Pflichtfelder, falsche Berichtsgenerierung) und zugleich eine Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von § 5 darstellen; Mängel, die auf inhaltlich fehlerhafter Dateneingabe oder -nutzung durch den Kunden beruhen, sind nicht erfasst. Die Plattform übernimmt keine rechtliche Gewähr für die behördliche Anerkennung der erstellten Dokumente; die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Eignung der Dokumente für behördliche Nachweiszwecke liegt im Übrigen in der alleinigen Verantwortung des Kunden als Fachunternehmen.

6.6 Schadensersatzpflicht des Kunden

Verursacht der Kunde durch missbräuchliche oder gesetzeswidrige Nutzung der Plattform einen Schaden beim Anbieter oder bei Dritten (z.B. durch das Einstellen falscher Biozid-Anwendungsdaten, die Dritte irreführen), stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

6.7 Innenverhältnis-Klarstellung

Die in diesem § 6 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Anbieter und Kunde und berühren keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche Dritter.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO)

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. § 7 geht § 5 und § 6 vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.

7.1 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Es wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgeschlossen. Dieser AVV ist Bestandteil dieses Vertrages und in Anhang A beigefügt.

7.2 Kategorien verarbeiteter Daten

Im Rahmen der Nutzung von PestDeskPro werden insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet:

  • Mitarbeiterdaten: Namen, E-Mail-Adressen, Rollen, Qualifikationsnachweise von Technikern und Disponenten
  • GPS- und Standortdaten: Echtzeit- und historische Positionsdaten der Techniker (auf Weisung des Kunden als Arbeitgeber). Der Kunde ist Verantwortlicher für die rechtmäßige Erhebung und Nutzung von Standortdaten seiner Mitarbeitenden und stellt sicher, dass hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt (insbesondere Einwilligung, Betriebsvereinbarung oder berechtigtes Interesse). Der Anbieter übernimmt keine Prüfung dieser Rechtsgrundlage. Die Nutzung der Standortdatenfunktion durch den Kunden begründet keine arbeitsrechtliche Überwachungspflicht des Arbeitgebers und entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten gegenüber Arbeitnehmervertretungen gemäß §§ 87, 94 BetrVG. Der Anbieter stellt technische Einstellungsmöglichkeiten bereit, die eine datenschutzkonforme Konfiguration ermöglichen (Privacy by Design gemäß Art. 25 DSGVO).
  • Einsatzdokumentation: Protokolle, Befundberichte, Fotos, Unterschriften, Zeitstempel
  • Biozid-Anwendungsdaten: Produktbezeichnungen, Mengen, Anwendungsorte, Anwenderdaten (gemäß § 15 BiozidG dokumentationspflichtig)
  • Kundenstammdaten: Firmenname, Ansprechpartner, Standortadressen, Kontaktdaten
  • Sensordaten: IoT-Sensormesswerte, Zeitreihen (ggf. ohne Personenbezug)
  • Nutzungslogging: Systemzugriffe, Änderungshistorien (Auditlog) zur Nachvollziehbarkeit

7.3 Rechtsgrundlage und Zweckbindung

  • Die Verarbeitung erfolgt primär auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen, z.B. Biozid-Dokumentationspflichten nach § 15 BiozidG). Soweit für Zwecke der IT-Sicherheit, Missbrauchsvermeidung und Systemstabilität erforderlich, erfolgt eine ergänzende Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Anbieters).
  • GPS-Daten der Techniker werden nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden (als Arbeitgeber und Verantwortlicher) erhoben. Die Wahl der geeigneten Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) sowie die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden obliegen ausschließlich dem Kunden.
  • Der Anbieter verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO) und für die vertraglich festgelegten Zwecke.

7.4 Hosting und Datenlokalisierung

  • Hosting erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (DSGVO-konform).
  • Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb des EWR erfolgt nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden und geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO).
  • Subunternehmer (Subprozessoren) werden dem Kunden auf Anfrage offengelegt. Änderungen am Subprozessorenkreis werden mit 30 Tagen Vorlauf mitgeteilt.

7.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Anbieter implementiert geeignete TOMs gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.2+)
  • Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256)
  • Rollenbasiertes Zugriffsmanagement (RBAC) mit Prinzip der minimalen Rechtevergabe
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests
  • Auditlogging aller sicherheitsrelevanten Aktionen
  • Verpflichtung aller Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit

Die vollständigen TOMs sind in Anhang B zu diesem Vertrag dokumentiert.

7.6 Verantwortlichkeit

Der Kunde bleibt Verantwortlicher (Controller) im Sinne der DSGVO. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Processor). Der Kunde versichert, dass er als Verantwortlicher berechtigt ist, die in die Plattform eingegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Mitarbeiterdaten, Kundendaten) zu verarbeiten, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage beim Kunden resultieren.

7.7 Datenpannen, Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten

Ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn Kundendaten oder personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert, vernichtet oder entwendet wurden und eine meldepflichtige Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO vorliegt oder begründet vermutet wird.

Im Fall eines solchen Sicherheitsvorfalls informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, unter Angabe der Art des Vorfalls, der betroffenen Datenkategorien und der eingeleiteten Maßnahmen, um dem Kunden die Erfüllung seiner eigenen Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde zu ermöglichen. Bloße technische Störungen ohne Datenschutzrelevanz begründen keine Meldepflicht im Sinne dieser Klausel.

§ 8 Datensicherung und Datenrückgabe

Der Anbieter führt regelmäßige automatisierte Datensicherungen durch (tägliche Backups, Aufbewahrung mind. 14 Tage). Der Kunde ist dennoch selbst dafür verantwortlich, regelmäßig eigene Datensicherungen und Exporte durchzuführen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung verlorener Daten besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden des Anbieters.

Hinweis für Schädlingsbekämpfer: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Biozid-Anwendungsnachweise und HACCP-Unterlagen können 3–10 Jahre betragen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten rechtzeitig zu exportieren und gemäß den geltenden gesetzlichen Fristen sicher aufzubewahren, unabhängig von der Vertragslaufzeit mit PestDeskPro.

§ 9 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Dokumentation

Der Kunde ist als Verwender von Biozidprodukten und Betreiber von HACCP-Systemen verpflichtet, bestimmte Nachweise für gesetzlich definierte Zeiträume aufzubewahren. Aus Transparenzgründen informiert der Anbieter über folgende gesetzliche Mindestfristen:

DokumententypRechtsgrundlageAufbewahrungsfrist
Biozid-Anwendungsprotokoll (professionell)§ 15 BiozidG, Art. 69 BiozidV EU 528/2012mind. 5 Jahre
HACCP-AufzeichnungenVO (EG) 852/2004, Art. 5mind. 3 Jahre (abhängig von MHD)
Schädlingsbekämpfungsnachweise (Lebensmittelbereich)IFS Food, BRC, Einzelhandel-Anforderungenmind. 3–5 Jahre (auditspezifisch)
Rechnungen und Verträge§ 147 AO, § 257 HGB10 Jahre
Gefährdungsbeurteilungen (Biozide)§ 6 GefStoffV, TRGS 523Aktuell halten, min. Vertragslaufzeit

Haftungshinweis: PestDeskPro übernimmt keine Haftung dafür, dass die auf der Plattform gespeicherten Daten nach Vertragsende noch verfügbar sind. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Datenexport vor Vertragsende eigenverantwortlich.

§ 10 Support

Der Anbieter stellt folgende Support-Leistungen zur Verfügung:

  • E-Mail-Support (Reaktionszeit: 1–2 Werktage)
  • In-App-Hilfe und Dokumentation
  • Kein 24/7-Support, kein telefonischer Notfall-Support im Basistarif

Support umfasst ausschließlich technische Fragen zur Plattform. Keine Rechts-, Steuer-, biozidrechtliche oder Auditberatung.

§ 10a Fair-Use-Richtlinie und Missbrauchsschutz

Die Plattform ist für den normalen betrieblichen Einsatz durch Schädlingsbekämpfungsunternehmen ausgelegt. Folgende Verhaltensweisen gelten als Missbrauch und können zur sofortigen Sperrung des Accounts ohne Haftung des Anbieters führen:

  • API-Missbrauch: Automatisierte Massenanfragen, die den normalen Betrieb beeinträchtigen — gemessen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand eines Benchmarks vergleichbarer Nutzergruppen; als Orientierungswert gilt das Zehnfache des gruppenüblichen Nutzungsmusters im selben Abrechnungszeitraum
  • Massenuploads: Unkomprimierte Upload-Batches, die technische Schwellenwerte übersteigen, ohne vorherige Absprache mit dem Support
  • Bot-Nutzung: Automatisierter Dateneintrag ohne menschliche Überprüfung (z.B. automatisiertes Generieren von Protokollen ohne tatsächliche Inspektion)
  • Account-Sharing: Gleichzeitige Nutzung eines Nutzeraccounts von mehr als einem Gerät außerhalb des Heimnetzwerks des Kunden
  • Daten-Scraping: Systematische Extraktion von Plattforminhalten oder -strukturen

Die Bewertung eines Missbrauchs erfolgt nach objektiven, nachvollziehbaren technischen Parametern, systemseitig definierten technischen Limits sowie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Nutzung vergleichbarer Kundengruppen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Fair-Use-Richtlinie nach vorheriger Abmahnung (außer bei gravierenden Verstößen) technische Nutzungsgrenzen einzuführen oder den Account zu sperren. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht bei vorsätzlichem Missbrauch.

Transparenzpflicht bei Sperrung: Der Anbieter informiert den Kunden über eine Nutzungseinschränkung oder Account-Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe, soweit dies keine berechtigten Sicherheitsinteressen des Anbieters beeinträchtigt. Die Information erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Einleitung der Maßnahme.

§ 11 Entgelt und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preismodell des Anbieters.

  • Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus
  • Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte
  • Bei Zahlungsverzug (>14 Tage) kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren
  • Preisanpassungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  • Mindestlaufzeit: 1 Monat (Monatstarif) bzw. 12 Monate (Jahrestarif)
  • Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Abrechnungsende
  • Automatische Verlängerung um die gleiche Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

Nach Kündigung:

  • Der Kunde erhält für 30 Tage nach Vertragsende Lesezugriff und Exportmöglichkeit. Bei nachgewiesenem Streitfall, laufenden Audits oder behördlichen Nachforderungen kann der Anbieter auf schriftliche Anfrage den Zugriff um bis zu weitere 60 Tage verlängern.
  • Danach werden alle Kundendaten sicher gelöscht. Die Löschung erfolgt nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 9) sowie unter Berücksichtigung technischer Backup-Zyklen: vollständige Entfernung aus aktiven Systemen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, aus Backup-Systemen spätestens nach weiteren 60 Tagen (insgesamt max. 90 Tage). Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden erst nach deren Ablauf gelöscht; der Kunde ist für den eigenverantwortlichen Export dieser Daten zuständig. Auf Wunsch wird eine schriftliche Löschbestätigung ausgestellt.
  • Auf Anfrage wird eine Datenexport-Datei (JSON/CSV/PDF) bereitgestellt
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (§ 9) bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Daten vor Vertragsende eigenverantwortlich zu exportieren und lokal aufzubewahren

§ 13 Vertragsänderungen

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Änderungen gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Auf das Widerspruchsrecht sowie das Kündigungsrecht wird im Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Bei wesentlichen Änderungen, die den Leistungsumfang oder die Haftung betreffen, wird zusätzlich eine aktive Bestätigung erbeten.

§ 13a Höhere Gewalt und Drittanbieter-Abhängigkeiten

Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind (Force Majeure). Als höhere Gewalt gelten ausschließlich Ereignisse, die objektiv unvorhersehbar und durch zumutbare Vorsorgemaßnahmen nicht abwendbar waren, insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, Terroranschläge
  • Cyberangriffe (DDoS, Ransomware) auf Infrastrukturen des Anbieters oder seiner Vorleister — soweit der Anbieter dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen implementiert hatte
  • Ausfälle von Cloud-Infrastrukturanbietern (z.B. AWS, Azure, Cloudflare) oder Backbone-Internetprovidern — soweit diese nicht durch Redundanzmaßnahmen hätten vermieden werden können
  • Ausfall von Drittanbieter-APIs und -Diensten, die in die Plattform integriert sind (z.B. Kartendienste, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Relay)
  • Behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verbote, die die Leistungserbringung unmöglich machen

Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren und den Normalbetrieb wiederherzustellen.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ihr Firmensitz / Stadt], soweit der Kunde Kaufmann ist. Dies gilt nur, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere nicht gegenüber Verbrauchern oder in Fällen zwingender internationaler Zuständigkeitsregelungen (z.B. Art. 7 EuGVVO).

§ 15 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) gilt als ausreichend, sofern beide Parteien der Änderung ausdrücklich zugestimmt haben.

Vertragsannahme

Durch Registrierung und Nutzung der Plattform PestDeskPro erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB sowie dem beigefügten AVV (Anhang A). Bei schriftlichem Vertragsabschluss:

[Ort, Datum] — Anbieter (PestDeskPro)

[Ort, Datum] — Kunde

PestDeskPro · SaaS-Nutzungsvertrag mit Biozidrecht-Klauseln · Version 3.2 · Stand Juni 2026

Dieser Entwurf ist vor dem Einsatz mit Kunden anwaltlich zu prüfen. Enthält branchenspezifische Klauseln für das Schädlingsbekämpfungsgewerbe.