Testphasen-Bedingungen (Trial)

Ergänzende Bedingungen für kostenlose Testzugänge · Stand: Juni 2026 · Version 1.1

Wichtig: Auch ein kostenloser Testzugang stellt einen rechtlich verbindlichen Nutzungsvertrag dar. Durch Erstellung eines Trial-Accounts akzeptieren Sie diese Bedingungen sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Testphasen-Bedingungen gelten für alle kostenlosen Testzugänge zur PestDeskPro-Plattform. Der Vertrag kommt zustande mit der Erstellung eines Accounts. Die Zustimmung wird mit Timestamp, IP-Adresse und Versionsnummer der AGB protokolliert und ist jederzeit nachweisbar.

Die Testphase ist ausschließlich für Unternehmen und Freiberufler im Schädlingsbekämpfungsgewerbe vorgesehen. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.

Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Testphasen-Bedingungen und dem allgemeinen SaaS-Nutzungsvertrag gelten die SaaS-Nutzungsbedingungen vorrangig.

§ 2 Leistungsumfang und Einschränkungen

Während der Testphase wird der Zugang zur Plattform „wie verfügbar" (as-is) bereitgestellt. Es gelten folgende Einschränkungen:

Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Testumgebung ein. Einzelheiten zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus dem jeweils mit dem Nutzer abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

  • Begrenzte Anzahl an Nutzern, Standorten und Protokollen (gemäß aktuellem Trial-Kontingent)
  • Kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder SLA
  • Funktionsumfang kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden
  • Kein Anspruch auf Support (nur Community-Hilfe und Dokumentation)
  • Kein API-Zugriff im Basistrial
Evaluationszweck: Der Testzugang ist primär zu Evaluationszwecken bestimmt. Eine Nutzung im produktiven Betrieb – insbesondere für behördlich geforderte Dokumentations-, HACCP- oder Biozidnachweise – erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. PestDeskPro übernimmt für Schäden aus einer solchen Nutzung keine Haftung.

§ 3 Haftungsbeschränkung für Testzugänge

Für die in der Testphase bereitgestellten Funktionen besteht keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung des Anbieters ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen beschränkt, insbesondere:

  • Keine Haftung für Datenverluste, soweit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhend
  • Keine Haftung für Systemausfälle, Unterbrechungen oder Fehlfunktionen im Testbetrieb
  • Keine Gewähr für die Richtigkeit von Reports, Berechnungen oder Compliance-Hinweisen in der Testphase
  • Für Schäden, die aus der Speicherung oder Verarbeitung von Daten im Testsystem entstehen, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften

Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 4 Datenschutz in der Testphase

Auch in der Testphase gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters vollumfänglich. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen:

  • Sobald personenbezogene Daten Dritter (z.B. Kundenstammdaten, Technikerprofile) in PestDeskPro gespeichert werden, ist der Nutzer als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich.
  • Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist auf Anfrage auch für Testzugänge erhältlich und bei professioneller Nutzung erforderlich.
  • Die Nutzung von Echtdaten im Testsystem erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Nutzers. Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich die Verwendung anonymisierter Testdaten.

§ 5 Datenlöschung nach Ablauf der Testphase

30 Tage

Trial-Laufzeit

+14 Tage

Nachfrist für Export

Tag 45

Endgültige Löschung

  • Nach Ablauf der 30-tägigen Testphase ohne Upgrade erhält der Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung und eine 14-tägige Nachfrist zum Datenexport.
  • Nach insgesamt 45 Tagen werden alle Kundendaten, Protokolle, Fotos und hochgeladenen Dokumente unwiderruflich und vollständig gelöscht.
  • Produktive Daten werden gelöscht. Systemseitige Backups werden im regulären Löschzyklus überschrieben, spätestens jedoch nach 60 Tagen.
  • Ein Datenexport in standardisierten Formaten (JSON/CSV) kann während der Nachfrist jederzeit beantragt werden. Exportierte Testdaten sind inhaltlich von Produktivdaten getrennt und werden als „Trial Data" gekennzeichnet.

Dieser Ablauf entspricht den DSGVO-Anforderungen zur Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

§ 6 Upgrade auf kostenpflichtigen Account

Bei Upgrade auf einen kostenpflichtigen Plan:

  • Alle während der Testphase erstellten Daten bleiben erhalten und werden in den produktiven Account überführt.
  • Es gilt ab Upgrade der vollständige SaaS-Nutzungsvertrag (Phase B) inkl. SLA, Support und Datensicherungsgarantien.
  • Ein separater AVV wird beim Upgrade automatisch bereitgestellt.

§ 7 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich während der Testphase:

  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
  • Geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Zugangsdaten zu treffen und diese vertraulich zu behandeln
  • Den Testzugang ausschließlich für die eigene Evaluation zu verwenden – nicht für sicherheitskritische, produktive oder regulatorisch relevante Prozesse (insb. behördlich geforderte HACCP-, Audit- oder Biozidnachweise) sowie nicht für Dritte oder im Rahmen von Drittbeauftragungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters
  • Keine automatisierten Massenanfragen, Scraping oder Lasttest-Szenarien durchzuführen
  • Den Anbieter unverzüglich über unbefugte Zugriffe oder Sicherheitsvorfälle zu informieren
  • Keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstoßen

§ 8 Beendigung des Testzugangs

Der Anbieter behält sich vor, einen Testzugang ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu beenden, insbesondere bei:

  • Verstoß gegen diese Bedingungen oder die allgemeinen AGB
  • Missbrauchsverdacht oder ungewöhnlichem Nutzungsverhalten
  • Mehrfachregistrierung zur Umgehung der Trial-Beschränkungen
  • Verdacht auf kommerziellen Weiterverkauf oder unbefugte Weitergabe

§ 9 Änderung der Testphasen-Bedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Testphasen-Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens in Textform (E-Mail oder deutlich sichtbarer Plattformhinweis) mitgeteilt.

Änderungen gelten als vereinbart, sofern der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die rechtliche Bedeutung des Schweigens sowie auf das Widerspruchsrecht wird in der jeweiligen Änderungsmitteilung ausdrücklich und hervorgehoben hingewiesen.

Änderungen wesentlicher Vertragspflichten (insb. Datenlöschfristen, Haftungsregeln) werden gesondert hervorgehoben und erfordern eine ausdrückliche Zustimmung durch den Nutzer.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Im Übrigen gelten ergänzend die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Nutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

PestDeskPro · Testphasen-Bedingungen v1.5 · Stand Juni 2026

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