GMP · Dokumentation · Schädlingsbekämpfung
GMP-Dokumentation in der Schädlingsbekämpfung: Was wirklich geprüft wird
Good Manufacturing Practice (GMP) stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation. Für Schädlingsbekämpfer in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie bedeutet das: Jeder Einsatz, jeder Befund und jede Maßnahme muss revisionssicher erfasst sein.
GMP und Schädlingsbekämpfung: Warum es wichtig ist
In GMP-regulierten Betrieben (Pharma, Lebensmittelproduktion, Medizintechnik) ist Schädlingsbekämpfung ein offizieller Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems. Das bedeutet: Ihr Dienstleistungsprotokoll ist Teil der GMP-Dokumentation des Betriebs — und wird bei Inspektionen mitgeprüft.
Was muss GMP-konform dokumentiert werden?
- Stationsplan: Genaue Position aller Fallen, Köder und Monitoringstationen mit Standortkarte
- Monitoringprotokoll: Ergebnis jeder Kontrolle: Befund, kein Befund, Produkt erneuert, Falle ausgetauscht
- Biozideinsatz: Produktname, Zulassungsnummer, Menge, Konzentration, Anwendungsort, Anwender
- Techniker-Qualifikation: Sachkundenachweis, Schulungsnachweise, Zertifikate für eingesetzte Biozide
- Korrekturmaßnahmen: Jede Abweichung mit Ursache, Maßnahme und Wirksamkeitsnachweis
- Freigaben: Wer hat das Protokoll geprüft und freigegeben? Mit Zeitstempel
- Aufbewahrung: Protokolle müssen in der Regel 3–5 Jahre aufbewahrt werden (je nach Standard)
GMP-Prinzip: "Documented as done, done as documented"
"Not documented = not done"
Das wichtigste GMP-Prinzip: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt. Mündliche Aussagen haben keine Beweiskraft.
Revisionssicherheit: Was bedeutet das konkret?
Revisionssichere Dokumentation bedeutet:
✓Einträge können nicht nachträglich geändert werden ohne Protokoll
✓Jede Änderung wird mit Zeitstempel und Benutzer-ID gespeichert
✓Dokumente sind langfristig auffindbar und lesbar
✓Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt
✗Excel-Dateien ohne Versionshistorie
✗Handschriftliche Protokolle die überschrieben werden können
✗Zeitstempel die manuell eingetragen werden
✗Keine Benutzerzuordnung (wer hat was eingetragen?)
Aufbewahrungsfristen nach Standard
| Standard | Aufbewahrungsfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| HACCP (EU 852/2004) | Mindestens 2 Jahre | Produkthaltbarkeit + 1 Jahr bei längerem MHD |
| IFS Food 8 | 3 Jahre empfohlen | Abhängig von Produktrisikoklasse |
| BRC/BRCGS | 3–5 Jahre | Je nach Audit-Kategorie |
| GMP Pharma | 1 Jahr nach Ablauf des Produkts | Mindestens 5 Jahre |
| ISO 22000 | Laut Systemfestlegung | Risikobewertung entscheidend |