GMP · Dokumentation · Schädlingsbekämpfung

GMP-Dokumentation in der Schädlingsbekämpfung: Was wirklich geprüft wird

Good Manufacturing Practice (GMP) stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation. Für Schädlingsbekämpfer in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie bedeutet das: Jeder Einsatz, jeder Befund und jede Maßnahme muss revisionssicher erfasst sein.

GMP und Schädlingsbekämpfung: Warum es wichtig ist

In GMP-regulierten Betrieben (Pharma, Lebensmittelproduktion, Medizintechnik) ist Schädlingsbekämpfung ein offizieller Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems. Das bedeutet: Ihr Dienstleistungsprotokoll ist Teil der GMP-Dokumentation des Betriebs — und wird bei Inspektionen mitgeprüft.

Was muss GMP-konform dokumentiert werden?

  • Stationsplan: Genaue Position aller Fallen, Köder und Monitoringstationen mit Standortkarte
  • Monitoringprotokoll: Ergebnis jeder Kontrolle: Befund, kein Befund, Produkt erneuert, Falle ausgetauscht
  • Biozideinsatz: Produktname, Zulassungsnummer, Menge, Konzentration, Anwendungsort, Anwender
  • Techniker-Qualifikation: Sachkundenachweis, Schulungsnachweise, Zertifikate für eingesetzte Biozide
  • Korrekturmaßnahmen: Jede Abweichung mit Ursache, Maßnahme und Wirksamkeitsnachweis
  • Freigaben: Wer hat das Protokoll geprüft und freigegeben? Mit Zeitstempel
  • Aufbewahrung: Protokolle müssen in der Regel 3–5 Jahre aufbewahrt werden (je nach Standard)

GMP-Prinzip: "Documented as done, done as documented"

"Not documented = not done"

Das wichtigste GMP-Prinzip: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt. Mündliche Aussagen haben keine Beweiskraft.

Revisionssicherheit: Was bedeutet das konkret?

Revisionssichere Dokumentation bedeutet:

Einträge können nicht nachträglich geändert werden ohne Protokoll
Jede Änderung wird mit Zeitstempel und Benutzer-ID gespeichert
Dokumente sind langfristig auffindbar und lesbar
Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt
Excel-Dateien ohne Versionshistorie
Handschriftliche Protokolle die überschrieben werden können
Zeitstempel die manuell eingetragen werden
Keine Benutzerzuordnung (wer hat was eingetragen?)

Aufbewahrungsfristen nach Standard

StandardAufbewahrungsfristBesonderheit
HACCP (EU 852/2004)Mindestens 2 JahreProdukthaltbarkeit + 1 Jahr bei längerem MHD
IFS Food 83 Jahre empfohlenAbhängig von Produktrisikoklasse
BRC/BRCGS3–5 JahreJe nach Audit-Kategorie
GMP Pharma1 Jahr nach Ablauf des ProduktsMindestens 5 Jahre
ISO 22000Laut SystemfestlegungRisikobewertung entscheidend

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