Methoden, Rechtsgrundlagen und Kosten für professionellen Taubenschutz – tierschutzkonform und dauerhaft wirksam.
Tauben stehen unter dem Schutz des BNatSchG. Vergiftung, Lebendfallen mit Entsorgung oder Nestzerstörung während der Brutzeit sind verboten. Professionelle Vergrämung ist erlaubt – aber nur mit tierschutzkonformen Methoden.
| Methode |
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Spikes (Vogelabweiserspitzen) Gesimse, Dachkanten, Rohre |
Vogelschutznetze Innenhöfe, offene Hallen, Fassaden |
Gespannte Drähte / Fäden Flache Sitzflächen, Mauervorsprünge |
Elektrische Abschreckung Historische Fassaden, Denkmäler |
Akustische Vergrämung Offene Flächen, Landwirtschaft |
Gelkissen / Vogelabwehrgel Kleine Flächen, Leitungsrohre |
Mit PestDeskPro werden alle Vergrämungsmaßnahmen, Materialien und Folgekontrollen lückenlos protokolliert – für Auftraggeber und Behörden.
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