Wie man Steinmarder aus Gebäuden und Motorräumen dauerhaft fernhält – tierschutzkonform und rechtssicher.
Marder unterliegen dem Bundesjagdgesetz. Fangen, Vergiften oder Töten ohne jagdrechtliche Grundlage ist verboten und kann mit Bußgeld bestraft werden. Professionelle Schädlingsbekämpfer dürfen Vergrämungsmaßnahmen durchführen – nicht jedoch das Fangen ohne Jagdschein.
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