Welche Gesetze und Normen verpflichten Lebensmittelbetriebe zum aktiven Schädlingsschutz – und was müssen Schädlingsbekämpfer für ihre Kunden dokumentieren?
Basisanforderung: Lebensmittelbetriebe müssen Schädlinge aktiv bekämpfen und dokumentieren.
Verbote und Grundsätze für den Umgang mit Lebensmitteln, Betriebshygiene inklusive.
Schädlingsmonitoring ist als kritischer Kontrollpunkt im HACCP-System zu integrieren.
Anforderung an Schädlingsmonitoring, Dokumentation und Reaktionszeiten. Audit-relevan.
Detaillierte Anforderungen an Schädlingsbekämpfungsvertrag, Monitoring und Protokolle.
| Bereich | Anforderung |
|---|---|
| Lager | Monitoring-Stationen an allen Eingängen, Abstände nach Risikobewertung, mind. monatliche Kontrolle |
| Produktion | Insektenlampen, Fliegengitter, keine offenen Rohstoffbehälter. Jede Abweichung sofort dokumentieren. |
| Sozialräume | Keine Lebensmittel in Umkleideräumen. Regelmäßige Reinigung, Schädlingsmonitoring auch hier vorgeschrieben. |
| Außenanlagen | Rodentizid-Stationen mit Sicherheitsverriegelung. Abstände, Nummerierung und GPS-Dokumentation empfohlen. |
| Technikräume | Leitungsdurchführungen abdichten, Kabelschächte sichern. Schädlinge nutzen Kabel als Laufwege. |
Selbst bei guter Schädlingsbekämpfung riskiert ein Betrieb die Zertifizierung, wenn die Dokumentation lückenhaft ist. IFS-Auditoren fragen nach:
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