Welche DSGVO-Anforderungen muss eine Schädlingsbekämpfer-Software erfüllen – und wie prüfen Sie das vor dem Kauf?
Alle Kundendaten müssen auf DSGVO-konformen Servern innerhalb der EU gespeichert sein. Cloud-Dienste außerhalb der EU (z.B. US-Server ohne Standardvertragsklauseln) sind nicht konform.
Jeder Softwareanbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss einen AVV nach Art. 28 DSGVO unterzeichnen. Ohne AVV ist der Einsatz der Software rechtswidrig.
Kundendaten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder anonymisiert werden. Die Software muss ein Löschkonzept unterstützen.
Techniker dürfen nur die Daten sehen, die sie für ihren Auftrag brauchen. Kein globaler Lesezugriff auf alle Kundendaten.
Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Datensicherung und Incident-Management müssen dokumentiert sein (Art. 32 DSGVO).
Deutsche Server, unterzeichneter AVV, Rollenkonzept, Löschfunktion – alle DSGVO-Anforderungen inklusive.