Guides›Biozid-Register digital

Biozid-Register digital führen

Rechtssichere Dokumentation aller Biozideinsätze — was Pflicht ist, wie man es digital umsetzt und welche Fehler teure Konsequenzen haben.

📋 Pflichtangaben
⏱ 10 Jahre Aufbewahrung
🔒 Auditkonform
Achtung: Das Führen eines Biozid-Registers ist in Deutschland für gewerbliche Anwender gesetzlich Pflicht. Fehlende oder unvollständige Register können bei Betriebsprüfungen zu empfindlichen Bußgeldern führen.
  • TRGS 523 fordert lückenlose Dokumentation jedes Biozideinsatzes
  • Bei Audits (IFS, BRCGS) muss das Register sofort vorlegbar sein
  • Behörden können jederzeit Nachweise für verwendete Produkte verlangen
  • Nur zugelassene Biozide dürfen eingesetzt werden — Register schützt vor Haftung
  • Digitale Führung erlaubt Auswertung nach Produkt, Standort und Zeitraum
  • Datum und Uhrzeit des Einsatzes
  • Standort / Objekt (Adresse, Raumbezeichnung)
  • Name und Zulassungsnummer des Biozids
  • Wirkstoff(e) und Konzentration
  • Eingesetzte Menge (in ml/g)
  • Anwendungsbereich (PT18 = Schädlingsbekämpfung)
  • Name des anwendenden Technikers (mit Sachkundenachweis)
  • Zielpest / Schädlingsart
  • Aufwandmenge und Verdünnung
  • Mindestens 10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach §14 Biozid-Durchführungsverordnung
  • Im Lebensmittelbereich: i.d.R. mindestens bis zum nächsten externen Audit
  • Register muss auf Anfrage der Behörde unverzüglich vorgelegt werden können
  • Papierregister: müssen gegen Feuchte, Verlust und Manipulation geschützt sein
  • Digitale Register: regelmäßige Datensicherung zwingend erforderlich
  • Bei Betriebsübergabe: Register geht auf Rechtsnachfolger über
  • Jeder Techniker trägt Einsatz direkt nach Anwendung im Tablet/Smartphone ein
  • Produktdatenbank mit Zulassungsnummern vorab hinterlegen
  • Automatische Verknüpfung mit Serviceprotokoll und Auftragsnummer
  • QR-Code an Köderboxen ermöglicht schnelle Erfassung ohne Tippfehler
  • Export als PDF für Audits auf Knopfdruck
  • Warnmeldung bei nicht zugelassenem oder abgelaufenem Produkt

Muster-Registereintrag

FeldBeispielwert
Datum/Uhrzeit10.06.2026 09:30 Uhr
ObjektBäckerei Müller GmbH, Hauptstr. 12, Lager UG
ProduktRacumin Pasta (Bayer)
Zulassungsnr.N-53724 (BVL)
WirkstoffCoumatetralyl 0,375 g/kg
Eingesetzte Menge120 g
ZielpestHausmaus (Mus musculus)
TechnikerMax Mayer, Sachkundenachweis-Nr. 2024-0118
Unterschrift✓ digital signiert

Häufige Fragen

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